Ausbildung im Ultraleichtflug

Was ist ein Ultraleichtflugzeug?

Ein Ultraleichtflugzeug ist ein sehr leichtes, motorgetriebenes zweisitziges Flugzeug. Das maximale Abfluggewicht (MTOW) eines UL-Flugzeuges beträgt in Deutschland 600 kg. 

Das bedeutet: Inklusive Pilot, Passagier, Gepäck und Treibstoff darf das Flugzeug nur ein Gewicht von 600 kg haben. Dabei sind die modernen Ultraleichtflugzeuge meistens leistungsfähiger als kleine Privatflugzeuge. Reisegeschwindigkeiten von mehr als 200 km/h, Reichweiten von bis zu 800 km und Steigleistungen von 5 m/s sind keine Seltenheit.


Voraussetzungen für die Ausbildung

Die folgenden Voraussetzungen müssen bei Fußgängern zu Beginn der Ausbildung zum Sportpiloten für aerodynamisch gesteuerte Luftfahrzeuge (Dreiachser) erfüllt sein. „Fußgänger“, so werden in Fliegerkreisen liebevoll all diejenigen Flugschüler genannt, die ohne fliegerische Erfahrung mit der Ausbildung beginnen.

  • Mindestalter: 16 Jahre
    • Die Prüfung kann mit 17 Jahren abgelegt werden
    • Bei Minderjährigen wird die Zustimmung der Erziehungsberechtigten benötigt
  • Personalausweis, ID oder Reisepass
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse LAPL
    • Das Medical muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden: bis zum 40. Lebensjahr alle 5 Jahre und ab dem 40. Lebensjahr alle 2 Jahre

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung im Verein dauert in der Regel mindestens ein Jahr. 

Ausbildungszeiten in der Regel an den Wochenenden. Nach Absprache mit den Fluglehrern auch unter den Woche. 

Ausbildungsumfang

Die Schulung auf dem Ultraleichtflugzeug gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Ausbildungsteil. Beide sind in getrennten Prüfungen zu absolvieren.

Die Theorie umfasst die Technik des Fluggerätes, das Lesen spezieller Luftfahrerkarten, das Wissen über die Luftraumstruktur und die Einschätzung des Wettergeschehens.

In der Praxis steht die Beherrschung des Fluggerätes im Mittelpunkt: Du lernst, das Ultraleichtflugzeug in allen Situationen sicher zu manövrieren, aber auch mit Notsituationen umzugehen. 

Da uns das Thema Flugsicherheit sehr wichtig ist, legen wir unseren Flugschülern den zusätzlichen Erwerb des Flugfunkzeugnis (BZF) ans Herz. Die Ausbildung dazu findet meist in den Wintermonaten statt und umfasst ca. 4 Wochenenden. Die Prüfung wird bei der Bundesnetzagentur nach Wahl entweder auf Deutsch oder Englisch abgelegt. 


Die Praxisausbildung beinhaltet:

  • 30 Std. Flugausbildung, davon 5 Stunden Alleinflug
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 200 km mit Zwischenlandung
  • mindestens drei Allein-Überlandflüge über jeweils 50 km
  • Theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und Verhalten bei Notfällen

Die Theorieausbildung umfasst folgende Fächer:

  • Luftrecht
  • Navigation
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse; Technik  
  • Pyrotechnische Einweisung
  • Flugfunk (entfällt bei vorherigen BZF – Erwerb) 
  • Meteorologie
  • Menschliches Leistungsvermögen

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Praxis und Theorieprüfung findet in der Regel zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt, da Theoriekurse eher in den Wintermonaten besucht werden. In jedem Fall muss die Theorieprüfung vor der Praxisprüfung erfolgreich abgelegt werden. 

Der Praxisflug beinhaltet einen 45 minütigen Prüfungsflug mit Prüfer. Innerhalb des Prüfungsfluges werden dem Prüfer die erlernten Fähigkeiten präsentiert.

Die Theorieprüfung findet in multiple-Choice statt. Pro Fach werden 40 Fragen gestellt. Wobei sich das Fach Navigation, in allgemeine Navigation und Berechnungen zur Navigation aufteilt. Die Vorbereitung zur Prüfung erfolgt neben den Theoriepflichtstunden, im Selbststudium. bzw. mit Software und / oder verfügbaren Apps.    

Erwerb der Passagier – Berechtigung 

Um Passagiere mitnehmen zu dürfen, muss nach Erhalt der UL Lizenz eine Passagierberechtigung erworben werden. 

Folgende Voraussetzungen sind dafür notwendig:

  • 3 Überlandflüge (jeweils mindestens 50 km)
  • 2 Überlandflüge von mindestens 200 Kilometern Länge in Begleitung eines Fluglehrers (mit jeweils einer Zwischenlandung)

Der zweite 200 km Überlandflug mit Fluglehrer wird als Prüfungsflug gewertet.